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Kardiovaskuläre Gesundheit

„Mein Herz gehört dir“

Die wichtigsten Fakten zur Organspende in Österreich

Situation in Österreich

Bei einer Organspende werden einer kürzlich verstorbenen Person Organe wie die Nieren, die Leber, die Lunge oder auch das Herz entnommen und einem schwer kranken Menschen mittels Transplantation eingesetzt. Eine Organspende ist immer eine lebensrettende oder die Lebensqualität verbessernde Maßnahme. Ebenso ist eine Lebendspende möglich, bei der in der Regel eine Niere von einer gesunden Person gespendet wird. Meistens sind die Spender Familienangehörige, die einer oder einem schwer kranken Angehörigen das benötigte Organ zur Verfügung stellen. Diese Form der Organspende ist jedoch selten und wird meist bei besonderer Dringlichkeit eingesetzt.

Regelungen über die Organentnahme

In Österreich gilt im Todesfall automatisch die sogenannte Widerspruchslösung, die auch in Frankreich, Italien, Schweden oder Ungarn Anwendung findet. Sie besagt, dass eine Organentnahme an einer/einem hirntoten Verstorbenen zulässig ist, wenn diese/-r einer Organentnahme nicht zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen hat. Der Widerspruch kann schriftlich (z. B. ein im Ausweis mitgeführter Zettel) oder mündlich (z. B. bezeugt durch Angehörige) erfolgen. Höchste Rechtssicherheit bietet die Eintragung des Widerspruchs in das sogenannte Widerspruchsregister. In anderen Ländern gelten Abweichungen von dieser Variante.

Varianten

Eine andere Regelungsvariante über die Organentnahme bei Verstorbenen ist die Zustimmungslösung, wie sie etwa in Großbritannien, den Niederlanden und der Schweiz existiert. Bei dieser muss die betroffene Person zu Lebzeiten aktiv einer Organspende zustimmen, beispielsweise durch Mitführen einer Spenderkarte oder eines Organspendeausweises.

Allgemeines über die Organtransplantation in Österreich

Eine Organtransplantation ist in bestimmten Fällen schwerer Erkrankungen die einzige Behandlungsmöglichkeit, die Leben retten oder die Lebensqualität verbessern kann. Die Vergabe erfolgt immer nach Dringlichkeit und anonym. In Österreich befanden sich, Stand 1. Januar 2020, insgesamt 837 Personen auf Organwartelisten. Im Jahr 2019 wurden in Österreich 731 Organe transplantiert. Die Organe stammen von Personen, bei denen der Hirntod festgestellt wurde, bestimmte Körperfunktionen (z. B. Atmung oder Herzschlag) aber noch künstlich aufrechterhalten werden.

Gemeinsames Netzwerk zur Organvergabe

Belgien, Deutschland, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Ungarn und Slowenien haben ein gemeinsames Netzwerk zur Organvergabe gebildet. Die Vorteile der internationalen Zusammenarbeit sind ein gemeinsames Spendermeldesystem und eine zentrale Warteliste. Auf der zentralen Warteliste stehen gegenwärtig ungefähr 14.000 Patienten. Diese große Anzahl von Patienten macht es möglich, fast jedes Spenderorgan einem geeigneten Empfänger zuzuordnen. Bei der Zuteilung von Organen werden verschiedene Merkmale miteinbezogen, wie etwa die Blutgruppe und der Gewebetyp des Spenders und des Empfängers. Die Resultate von Transplantationen werden auf diese Weise optimiert und Patienten wird eine höhere Lebensqualität ermöglicht. Dank der internationalen Zusammenarbeit steigen die Chancen für hochdringliche Patienten. Zudem wird spezifischen Patientengruppen, wie zum Beispiel Kindern und Patienten mit seltenen Blutgruppen oder Gewebetypen, effizient geholfen.

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